Ambulante Versorgung mit MEDICAL OFFICE
Abrechnung nach §301 SGB V
Im Bereich der ambulanten Versorgung kann MEDICAL OFFICE Professional durch die beiden Module „Ambulantes Operieren“ und „Ambulante Behandlung“ ergänzt werden:
Mit diesen Modulen ist die Abrechnung mittels AMBO-Datensatz im §301 SGB V Verfahren für Einrichtungen nach §115b, §116b sowie §117-§120 und §140a ff. SGB V möglich.
Demnach kann das Modul für folgende medizinische Einrichtungen bzw. Ambulanzen interessant sein:
- OP-Bereich in Krankenhäusern (§115)
- Ambulante Behandlung durch Krankenhausärzte (§116)
- Hochschulambulanzen (§117)
- Psychiatrische Institutsambulanzen (§118) (gilt auch für psychosomatische Einrichtungen)
- Geriatrische Institutsambulanzen (§ 118a)
- Sozialpädiatrische Zentren (§119)
- Ambulante Behandlung in Einrichtungen der Behindertenhilfe (§119a)
- Ambulante Behandlung in stationären Pflegeeinrichtungen (§ 119b)
- Medizinische Behandlungszentren (§ 119c)
- Eigeneinrichtungen (§ 140)
Das bezieht sich dabei auf Fachkrankenhäuser, Allgemeinkrankenhäuser oder andere medizinische Einrichtungen mit selbständigen, fachärztlich geleiteten Abteilungen mit regionaler Versorgungsverpflichtung, Rehabilitationskliniken und dort angestellte Ärzte sowie Krankenhausärzte.
Diese Funktionalität bietet MEDICAL OFFICE:
- Anlegen von KASSE-DIREKT-Fällen zur Abrechnung der o.g. Bereiche
- Definition einer zugehörigen Abrechnungsart mit Angabe der Konten für eine ggf. vorhandene FIBU-Schnittstelle
- Automatische Behandlung der Zuzahlung nach § 28 Abs. 4 SGB V bei §115b Fällen
- Definition von globalen, kassenabhängigen sowie individuellen Punktwerten
- Umfangreiche Statistiken
- Bereitstellung des Rechnungssatzes AMBO für die Übertragung an die Krankenkassen für die Fälle
Für die Übertragung der bereitgestellten AMBO-Datensätze der Leistungserbringer wird eine Software zur gesicherten Internet-Kommunikation mit den Krankenkassen benötigt (für zusätzliche Informationen siehe nachfolgende Informationsmöglichkeit).