MEDICAL OFFICE ENTLASSMANAGEMENT
Entlassmanagement gemäß §39 SGB V für Krankenhäuser mit MEDICAL OFFICE geregelt
Mit dem Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VSG) in § 39 SGB V wurde der Anspruch auf ein Entlassmanagement versicherter Patienten festgelegt und verankert.
Mit Hilfe dieser Regelung soll die nachfolgende Versorgung der Versicherten im Anschluss an Ihren Krankenhausaufenthalt bzw. der stationären Behandlung unterstützt werden.
Das bietet MEDICAL OFFICE Entlassmanagement:
- Strukturierte und konforme Übermittlung versorgungsrelevanter Informationen
- Patienteninformation zum Entlassmanagement / Einwilligung in das Entlassmanagement / Entlassbrief / Initiales Assessment / Entlassplan / Pflegeüberleitungsbogen
- Zertifiziert durch die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG)