MEDICAL OFFICE für AVWG-Anforderungskatalog gerüstet
Bereits seit 2006 dürfen Arztpraxen nur eine Praxissoftware verwenden, die eine manipulationsfreie Verordnung von Arzneimitteln gewährleistet.
Festgelegt hat der Gesetzgeber dies im Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG). Zusätzlich muss die Praxissoftware alle Informationen enthalten, die verordnungsrelevant sind. Im Fachausschuss Softwarehäuser bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung wurden in der diesjährigen November-Sitzung unter anderem die Änderungen vorgestellt, die zum 1. April 2018 in Kraft treten. Diese sind von den Praxissoftware-Entwicklern verpflichtend umzusetzen. Ab dann sollen neben der monatlichen Aktualisierung der Arzneimitteldatenbank weitere Anpassungen am Anforderungskatalog wirksam werden.
„Die Weichen für die Arztpraxissoftware MEDICAL OFFICE wurden bereits vor zwei Jahren in die richtige Richtung gestellt“,
informiert die INDAMED-Geschäftsführung.
Das Unternehmen ging schon 2015 mit einem 14-tägigen Medikamenten-Update innovative neue Wege. „Damit sind wir bestens für die monatliche Aktualisierung der Arzneimittelstammdaten und den AVWG-Anforderungskatalog gerüstet“, so das Unternehmen.
Der im Medikamenten-Modul enthaltene Dosierplan wurde zum 1. Oktober 2016 um die Funktionalität des Bundeseinheitlichen Medikationsplans kostenfrei erweitert. In MEDICAL OFFICE werden die von der ABDATA gelieferten Rohdaten selbst verarbeitet.
INDAMED garantiert seinen Anwendern eine werbefreie Medikamentenverordnung. Die von der KBV geforderten Umsetzungen werden bis zum veranschlagten Zeitpunkt umgesetzt und an die Anwender ausgeliefert.