Digitalisierung im Gesundheitswesen
Ein sicherer Austausch von sensiblen Informationen

Digitalisierung im Gesundheitswesen

Sichere digitale Kommunikation und Anwendungen für den Praxisalltag innerhalb der Telematikinfrastruktur

Ist Ihre Praxis startklar für die Digitalisierung im Gesundheitswesen?

Informativ, schnell und hilfreich

Die Umstellung auf die Telematikinfrastruktur (TI) und der Einsatz ihrer Fachanwendungen sollen die Praxen entlasten und die Bürokratie abbauen. Doch ist Ihre Praxis dafür bereit? Sind bei Ihnen die Voraussetzungen für ePA, eAU, eArztbrief und weitere TI-Fachanwendungen bereits geschaffen? Beantworten Sie die 5 Fragen und erfahren Sie, wie gut vorbereitet Sie sind!

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Voraussetzungen für die TI-Fachanwendungen

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen nimmt Fahrt auf. Es wurden bereits einige Fachanwendungen in der Telematikinfrastruktur eingeführt. In den kommenden Jahren werden auch noch weitere Anwendungen bzw. weitere Ausbaustufen folgen.
Für den Einsatz der Fachanwendungen sind verschiedene Komponenten in unterschiedlichen Versionen notwendig. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick, welche Voraussetzungen für die bereits vorhandenen Fachanwendungen notwendig sind.

FachanwendungKonnektor-Upgrade (mind.)Elektronischer Praxisausweis (SMC-B)Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)Kommunikation im Gesundheitswesen (KIM)Verwendung in MEDICAL OFFICE ab
VSDM
Versichertenstammdatenmanagement
PTV1x01.01.2019
NFDM
Notfalldatenmanagement
PTV3x01.07.2020
eMP
Elektronischer Medikationsplan
PTV3x01.07.2020
eArztbrief
Elektronischer Arztbrief
PTV3xx*x01.04.2021
ePA 2.0
Elektronische Patientenakte 2.0
PTV5xx**01.10.2023
ImpfzertifikatPTV3x01.07.2021
eAU
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
PTV3xxx01.10.2021
eRezept
Elektronisches Rezept
PTV4+xx01.01.2022

* Für das Versenden eines eArztbriefes ist ein eHBA keine Voraussetzung. Jedoch werden die eArztbriefe ohne einen eHBA ohne Unterschrift des Arztes versendet.
** Für das Befüllen und Einsehen einer ePA ist ein eHBA keine technische, aber eine juristische Voraussetzung. Der Besitz eines eHBA ist für den ePA-Anwender eine Pflicht und stellt ansonsten eine Ordnungswidrigkeit dar.

Konnektorupdate auf Version PTV5

Wofür wird das Konnektorupdate PTV5 benötigt?

Das Firmware-Update des Konnektors ist eine grundlegende Voraussetzung für die Auszahlung der neuen monatlichen TI-Pauschale (gültig seit dem 01. Juli 2023). Es wird benötigt, um auch zukünftig in der TI agieren zu können.

Des Weiteren wird das Update für die PTV5-Lizenz, die für die Handhabung der ePA 2.0 wichtig ist, benötigt.

Welche Kosten entstehen bei einem Upgrade auf PTV5?
KomponentenKosten
Firmware-Update des Konnektorskostenlos
PTV5-Lizenz210,08 €

Achtung! Nähere Informationen sind bitte bei der zuständigen KV zu erfragen.

Welche Erstattungen für PTV5 sind bereits bekannt?
KomponentenErstattung
Firmware-Update des Konnektors250 € (einmalig)
Software-Update für die ePA 2.0200 € (einmalig)
Betriebskostenpauschale für das…
Konnektor-Update2,00 € je Quartal
Software-Update3,50 € je Quartal

Achtung! Nähere Informationen sind bitte bei der zuständigen KV zu erfragen.

Auslauf der Zertifikate von Konnektoren und anderen TI-Komponenten

Welche TI-Komponenten sind vom Zertifikatsablauf betroffen?

Bereits seit 2022 laufen die ersten Zertifikate der folgenden Konnektoren (SMC-K) aus und müssen zwingend durch neue Geräte ersetzt werden:

  • Koco-Box
  • Secunet
  • RISE

Doch auch andere TI-Komponenten verfügen über einen Chip, dessen Laufzeit begrenzt ist und daher ebenfalls zu ersetzen sind. Hierzu zählen:

  • Sicherheitsmodulkarte für das Kartenterminal (SMC-KT)
  • Praxisausweis (SMC-B)
  • elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)
Wo ist in MEDICAL OFFICE zu sehen, wann die Zertifikate auslaufen?

Mit nur wenigen Klicks können Sie im Datenpflegesystem unter Konten > SMC-B > SMC-B Konto in dem Feld „Ablaufdatum des …“ selbst überprüfen, wann die Zertifikate der folgenden TI-Komponenten konkret auslaufen.

  • Konnektor (SMC-K)
  • Sicherheitsmodulkarte für das Kartenterminal (SMC-KT)
  • Praxisausweis (SMC-B)
Praxissoftware MEDICAL OFFICE SMC-B tauschen
Wie können die neuen Geräte / Karten bestellt werden?

Konnektor (SMC-K) & Sicherheitsmodulkarte für das Kartenterminal (SMC-KT)

Für diese beiden Komponenten stehen Ihnen verschiedene Bestellmöglichkeiten zur Verfügung.

Über Ihren MEDICAL OFFICE Ansprechpartner

Natürlich haben Sie die Möglichkeit den Austauschkonnektor (SMC-K) und die neue Sicherheitsmodulkarte für das Kartenterminal (SMC-KT) über Ihren MEDICAL OFFICE Ansprechpartner zu bestellen. Er kann Ihnen helfen, die genauen Ablaufdaten herauszufinden, die neuen Komponenten zu bestellen und diese im Anschluss zu installieren.

Melden Sie sich dazu einfach bei Ihrem MEDICAL OFFICE Ansprechpartner.

Über Ihr MEDICAL OFFICE

Zudem haben Sie in MEDICAL OFFICE die Möglichkeit einen neuen Konnektor (SMC-K) und eine neue Sicherheitsmodulkarte für das Kartenterminal (SMC-KT) direkt zu bestellen.

Achtung!

Um die Bestellung über MEDICAL OFFICE durchführen zu können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:
– Ihr MEDICAL OFFICE muss mindestens auf dem Revisionsstand 16376 oder höher sein.
– Der Konnektor muss mindestens die Firmeware 5.1.3 haben.
– Ihre Zugangsdaten (Benutzername und Kennwort) für das DGN Konnektortool müssen korrekt
hinterlegt sein.

Das Vorgehen dazu ist sehr einfach:

Im Datenpflegesystem unter Konten > SMC-B > SMC-B Konto gibt es einen neuen Button Bestellübersicht.

Arztsoftware MEDICAL OFFICE kostenfrei Konnektortausch
DGN Konnektortool Bestellung Austauschkonnektor

Über diesen gelangen Sie in Ihr DGN Konnektortool, in welchem Ihnen noch einmal alle Komponenten mit Ihren Ablaufdaten angezeigt werden. Über den Button Jetzt bestellen können Sie den Austauschkonnektor (SMC-K) und die Sicherheitsmodulkarte für das Kartenterminal (SMC-KT)  direkt beim DGN bestellen.

Das neue How To „DGN-Bestellung online“ hilft Ihnen mit einer genauen „Schritt für Schritt“-Anleitung durch den Bestellprozess.

Praxisausweis (SMC-B) & Heilberufsausweis (eHBA)

Sowohl der neue Praxisausweis (SMC-B) als auch der neue Heilberufsausweis (eHBA) können nur von Ihnen persönlich bestellt werden.

Zudem empfehlen wir, die Folgekarte bei dem Anbieter nachzubestellen, bei dem bereits die erste Karte bestellt wurde. Die bekanntesten Anbieter solcher Karten sind medisign und die Bundesdruckerei (D-Trust).

Bitte beachten Sie, beide Anbieter geben an, dass die Folgekarten frühestens wie folgt nachbestellt werden können:

  • Praxisausweis (SMC-B): 3 Monate vor Ablauf
  • Heilberufsausweis (eHBA): 6 Monate vor Ablauf

Bundesdruckerei (D-Trust)

Praxisausweis (SMC-B) & Heilberufsausweis (eHBA)
https://ehealth.d-trust.net/antragsportal/

Welche Förderung erhält man für die Geräte / Karten dessen Zertifikate auslaufen?

Aktuell gibt es noch zwei Modelle für die Erstattungspauschale: die seit dem 01. Juli 2023 gültige monatliche Erstattungspauschale sowie die einmalige Erstattungspauschale für Konnektoren, die bis zum 30. November 2023 auslaufen.

Monatliche TI-Pauschale

Seit dem 01. Juli 2023 gilt die neue monatliche Erstattungspauschale zur Förderung der auszutauschenden TI-Komponenten. Sie ist in drei verschiedene Finanzierungsmodelle unterteilt, die jeweils unterschiedliche Bedingungen als Voraussetzung haben.

TI-Pauschale 1

Bedingungen

  • Es erfolgte noch keine Erstausstattung oder die Erstausstattung erfolgte vor dem 1. Januar 2021.
  • Der Konnektor wurde noch nicht getauscht oder Tausch erfolgte vor dem 1. Januar 2021.
  • Alle TI-Fachanwendungen sind installiert.
Anzahl Ärzte/Psychotherapeuten in der PraxisMonatliche TI-PauschalenReduzierung um 50%, wenn eine Anwendung fehlt
Bis zu 3237,78 €118,89 €
4 bis 6282,78 €141,39 €
7 bis 9323,90 €161,95 €
Mehr als 9323,90 € + 28,60 €*161,95 € + 14,30 €*

* für jeweils bis zu 3 weiteren Ärzten

TI-Pauschale 2

Bedingungen

  • Die Erstausstattung erfolgte nach dem 31. Dezember 2020 und vor dem 01. Juli 2023.
  • Alle TI-Fachanwendungen sind installiert.

Hinweis!

Die Pauschale wird für 30 Monate nach der Erstausstattung reduziert (ab dem 31. Monat erhalten Praxen die TI-Pauschale 1)

Anzahl Ärzte/Psychotherapeuten in der PraxisMonatliche TI-PauschalenReduzierung um 50%, wenn eine Anwendung fehlt
Bis zu 3131,47 €65,84 €
4 bis 6143,29 €71,65 €
7 bis 9151,04 €75,52 €
Mehr als 9151,04 € + 14,30 €*75,52 € + 7,15 €*

* für jeweils bis zu 3 weiteren Ärzten

TI-Pauschale 3

Bedingungen

  • Der Konnektor wurde nach dem 31. Dezember 2020 und vor dem 1. Juli 2023 getauscht.
  • Alle TI-Fachanwendungen sind installiert.

Hinweis!

Die Pauschale wird für 30 Monate nach der Erstausstattung reduziert (ab dem 31. Monat erhalten Praxen die TI-Pauschale 1)

Anzahl Ärzte/Psychotherapeuten in der PraxisMonatliche TI-PauschalenReduzierung um 50%, wenn eine Anwendung fehlt
Bis zu 3199,45 €99,73 €
4 bis 6242,78 €121,39 €
7 bis 9282,23 €141,12 €
Mehr als 9282,23 € + 28,60 €*141,12 € + 14,30 €*

* für jeweils bis zu 3 weiteren Ärzten

Einmalige Erstattungspauschale

Aktuell gibt es noch für Konnektoren (SMC-K) die bis Ende November 2023 auslaufen eine finanzielle Übergangsregelung. Werden diese Konnektoren durch einen Neuen ersetzt, der bis zum 31. Dezember 2023 installiert worden ist, erhalten die Praxen noch die einmalige Erstattungspauschale von 2.300 €* (inkl. MwSt.).

* Dies kann je KV auch abweichen. Genauere Informationen dazu sind bei der zuständigen KV direkt zu erfragen.

      Bestellzeitpunkt der TI-Komponenten

      Zu beachten ist jedoch, dass die einzelnen TI-Komponenten unterschiedliche frühestmögliche Bestellzeitpunkte haben, ab denen das neue Gerät / die neue Karte bestellt werden kann.

      TI-KomponenteFrühester Bestellzeitpunkt vor dem Ablauf
      Konnektor (SMC-K)6 Monate
      Sicherheitsmodulkarte für das Kartenterminal (SMC-KT)Zeitpunktunabhängig
      Praxisausweis (SMC-B)3 Monate
      Heilberufsausweis (eHBA)6 Monate

      Nähere Informationen sind zudem bitte bei der zuständigen KV direkt zu erfragen.

      Welche Voraussetzung müssen gegeben sein, um die Förderung zu erhalten?

      Um die vollständige monatliche Förderung zu erhalten, müssen die folgenden Fachanwendungen und Komponenten in der aktuellsten Version vorhanden sein.

      Fachanwendungen

      • Notfalldatenmanagement (NFDM)
      • elektronischer Mediakationsplan (eMP)
      • Kommunikation im Medizinwesen (KIM)
      • elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
      • elektronischer Arztbrief (eArztbrief)
      • eRezept (Ab 01. Januar 2024)

      Komponenten

      • Konnektor (Firmware PTV5) inkl. gSMC-K und VPN-Zugangsdienst
      • eHealth-Kartenterminal inkl. gSMC-KT
      • HBA Smartcard oder eID für Ärzte mit gematik-Zulassung
      • SMC-B Smartcard oder SM-B oder eID für Vertragsarztpraxen mit gematik-Zulassung

      Achtung!

      Fehlt eine Anwendung, wird die TI-Pauschale um 50 % reduziert.
      Fehlt mehr als eine Anwendung, wird keine Pauschale gezahlt.

      Welche entstanden Kosten sind mit der Förderung abgedeckt?

      Mit dieser Kostenerstattung sind

      • der Anschaffungspreis des neuen Konnektors (SMC-K),
      • die Installation und Einrichtung des neuen Konnektors,
      • die Entsorgung des Altgerätes,
      • die Installation eines neuen Praxisausweises (SMC-B) und
      • der Austausch der Sicherheitsmodulkarte für das Kartenterminal (SMC-KT)

      abgedeckt. Jede weitere neue Sicherheitsmodulkarte für das Kartenterminal (SMC-KT) wird mit weiteren 100 € finanziert. Mit dieser Pauschale sind ebenfalls die Anschaffungs- und Installationskosten abgedeckt.

      Wie erhält man die Förderung für die TI-Komponenten?

      Grundsätzlich müssen keine Anträge oder Nachweise an die KV gestellt werden.

      Der Tausch des Konnektors wird über Ihre Abrechnungsdatei registriert und zur Erstattung gebracht. Ein Nachweis über den erfolgten Tausch wird automatisch in die Datei generiert. Je Betriebsstätte wird die TI-Pauschale für den Konnektortausch (SMC-K) und eine Sicherheitsmodulkarte für das Kartenterminal (SMC-KT) sowie für jede weitere Sicherheitsmodulkarte für das Kartenterminal (SMC-KT) in die Abrechnungsdatei geschrieben.

      Hinweis

      Bitte beachten Sie, dass dieser Verfahrensweg bei Ihrer KV durchaus abweichen kann. Informieren Sie sich daher zur Sicherheit bitte zusätzlich bei Ihrer KV.

      Was passiert, wenn die TI-Komponenten in der Praxis angekommen sind?

      Konnektor (SMC-K) & Sicherheitsmodulkarte für das Kartenterminal (SMC-KT)

      Ist der Austauschkonnektor (SMC-K) und / oder die Sicherheitsmodulkarte für das Kartenterminal (SMC-KT) bei Ihnen in der Praxis eingetroffen, informieren Sie darüber bitte Ihren MEDICAL OFFICE Ansprechpartner. Er wird mit Ihnen einen Termin für die Installation und Einrichtung (Dienstleistung) der Geräte vereinbaren. Dieser Termin kann sowohl ein Vor-Ort Termin als auch ein Remote-Termin (Fernwartung) sein.

      Bitte versuchen Sie nicht selbst die Geräte in Betrieb zu nehmen.

      Praxisausweis (SMC-B) & Heilberufsausweis (eHBA)

      Die beiden Folgekarten können, ebenfalls wie die Bestellung, nur von Ihnen persönlich freigeschaltet und aktiviert werden. Für die Freischaltung und Aktivierung benötigen Sie den jeweiligen PIN-Brief, der Ihnen an dieselbe Lieferadresse zugeschickt wurde, wie der Ausweis.

      Der Anbieter medisign hat für die Freischaltung und Aktivierung des Praxisausweises (SMC-B) und des Heilberufsausweises (eHBA) jeweils eine „Schritt für Schritt“-Anleitung veröffentlicht.

       Kann der alte Konnektor (SMC-K) zurückgeschickt werden?

      Der Konnektor (SMC-K) mit dem abgelaufenen Zertifikat ist kein Mietobjekt und daher Ihr Eigentum. Sie können frei über den Verbleib und die Entsorgung entscheiden.

      Secunet bietet jedoch an seine Altkonnektoren fachgerecht zu entsorgen. Wenn Sie dieses Angebot in Anspruch nehmen möchten, können Sie über folgenden Button ein Rücksendelabel beauftragen:

      * Achtung! Sie werden auf eine externe Seite weitergeleitet.

      Nach dem Akzeptieren der Datenschutzhinweise können die Daten des Absenders eingegeben werden. Anschließend wird die DHL-Retoure-Marke für die Einsendung des Konnektors erstellt.

      Bitte beachten Sie folgende Rücksendehinweise:

      • Jeder Konnektor kann nur einmal zurückgeschickt werden.
      • Die DHL-Retoure-Marke kann nur generiert werden, wenn das Zertifikat des Konnektors innerhalb der nächsten 180 Tage abläuft.
      • Es dürfen nur der Konnektor und das zugehörige Netzkabel zurückgesendet werden.

      Es steht Ihnen jedoch frei, auch eine andere Art der Entsorgung und einen anderen Anbieter, der die fachgerechte Entsorgung vornimmt, zu wählen.

      Was passiert, wenn die Geräte / Karten nicht fristgerecht getauscht werden?

      Sollte der Konnektor (SMC-K) und die anderen TI-Komponenten nicht fristgerecht ausgetauscht werden, kann keine Verbindung zur Telematikinfrastruktur aus Ihrer Praxis heraus aufgebaut werden.

      Dies hat zur Folge, dass Sie

      • keine KIM-Nachrichten (z.B. eArztbrief) mehr versenden und
      • keine Quartalsabrechnungen mehr über das sichere Netz der KV übermitteln können.

      Zudem beeinträchtigt die fehlende Verbindung die Funktionalität der TI-Fachanwendungen wie folgt:

      TI-FachanwendungEinschränkung in der Funktionalität
      eAUEs können keine eAUs mehr verschickt werden.
      ePADie ePA kann nicht mehr gelesen, Dokumente heruntergeladen sowie Informationen in ihr hochgeladen und gespeichert werden.
      eRezeptEs können keine eRezepte mehr an die Apotheken übermittelt werden.
      eMPDer eMP kann nicht mehr von der eGK ausgelesen und kein Neuer auf ihr abgespeichert werden.
      NFDMDer Notfalldatensatz kann nicht mehr von der eGK ausgelesen und neue Daten in ihm abgespeichert werden.
      VSDMEs können keine Versichertenstammdaten mit den Daten auf dem Server der Kassen abgeglichen werden.

      Die Gültigkeit der eGK kann nicht mehr geprüft werden.

      Die Stammdaten der eGK können nicht mehr in MEDICAL OFFICE übertragen werden.
      Was ist zu tun, wenn die Zertifikate der TI-Komponenten erst 2024 beginnen auszulaufen?

      Sollten Sie im MEDICAL OFFICE Datenpflegesystem unter Konten > SMC-B > SMC-B Konto in dem Feld „Ablaufdatum des …“ Ablaufdaten für Januar 2024 stehen haben, so müssen Sie noch in diesem Jahr einen neuen Konnektor bestellen. Dieser Schritt ist erforderlich, um ausreichend Vorlaufzeit und einen reibungslosen Austausch über den Jahreswechsel zu gewährleisten.

      Bei Ablaufdaten ab Februar 2024 empfehlen wir Ihnen, sich eine Erinnerung auf 3 bzw. 6 Monate vor dem entsprechenden Ablaufdatum einzustellen, um die neuen Komponenten rechtzeitig zu bestellen und Ihrem MEDICAL OFFICE Ansprechpartner ausreichend Zeit für die Installation und Einrichtung zu geben.

      Praxissoftware MEDICAL OFFICE TI-Komponenten auslaufen
      Welche Alternativen zum Konnektortausch gibt es?

      Mietmodell des DGN

      Seit dem 31. Juli 2023 bietet das DGN die Möglichkeit den Konnektor als Mietmodell zu beziehen. Der monatliche Mietpreis beträgt 43,50 € und gilt für eine Mindestvertragslaufzeit von 36 Monaten.

      Zertifikatsverlängerung des Konnektors

      Neben dem Mietmodell besteht auch die Möglichkeit, die Laufzeit des Konnektorzertifikats ohne Austausch der Hardware zu verlängern. Diese wird über ein Firmware-Update angeboten und ist bis zum 31. Dezember 2025 gültig. Derzeit hat die gematik die Laufzeitverlängerung für RISE und secunet Konnektoren zugelassen.

      Nach aktuellen Informationen betragen die Kosten für die Lizenz zur Zertifikatsverlängerung 290,00 €.

      Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass bei einem Defekt, der nach der Zertifikatsverlängerung auftritt, es kein Ersatzgerät gibt. Es muss ein neues Gerät angeschafft werden.

      Elektronisches Rezept (eRezept)

      Mit dem 01.01.2022 startet die nächste TI-Fachanwendung – das eRezept. In der ersten Stufe gilt es für alle apothekenpflichtigen Arzneimittel.

      Hinweis!

      Vor der Verwendung des eRezepts sollte geprüft werden, ob Apotheken in der Nähe das eRezept einlösen können.

      Was ist das eRezept?

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      Wie erfolgt die Umsetzung des eRezepts?

      eRezept 1.0

      In der ersten Ausbaustufe des eRezepts wird dieses vom Arzt für alle apothekenpflichtigen Arzneimittel verwendet. Die Apotheken müssen an die TI angeschlossen sein und darüber das Rezept abrufen. Der Patient muss zum Einlösen den Barcode vorlegen. Entweder digital in der gematik-App oder der App seiner Apotheke oder vom Arzt ausgedruckt auf Papier.

      Welche Voraussetzungen benötigen die Praxis und der Patient für das eRezept?

      Die Praxis benötigt…

      • einen TI-Konnektor mit PTV 4+,
      • ein eHealth-Kartenterminal (falls noch nicht vorhanden),
      • einen eHBA G2 und eine SMC-B.

      Der Patient benötigt…

      • ein Smartphone mit NFC-Funktion,
      • einen Account in der gematik App,
      • eine eGK 2.1 (inkl. PIN).
      Was muss in MEDICAL OFFICE eingestellt werden, um ein eRezept auszustellen?

      Beim Ausstellen eines Rezepts hat der Anwender die Möglichkeit bei eRezept einen Haken zu setzen.

      Ausstellen eines eRezepts

      Die Komfortsignatur sollte aktiviert sein. Mit ihr sind bis zu 250 digitale Unterschriften in einem Zeitraum von 24 Stunden möglich.

      Wie funktioniert das eRezept?

      Der verschreibende Arzt stellt das eRezept analog zum bisherigen Rezept aus. Dann signiert er das eRezept digital und versendet es in die TI. Der letzte Schritt erfolgt automatisch nach der Signatur. Zusätzlich hat der Arzt die Möglichkeit eine Information für den Apotheker zu übermitteln.


      Bitte beachten Sie: eRezepte sollten sofort signiert werden, da sie sonst nicht in die TI übertragen werden. Dem Patienten kann entweder ein Papierausdruck – auf A4 oder A5 mitgegeben werden- oder das eRezept in die App auf dem Handy des Patienten geladen werden.

      Was passiert, wenn die TI nicht einsatzfähig ist?

      Alternativ kann der Haken eRezept entfernt werden und ein Standardausdruck erfolgen.

      Bitte beachten Sie: Wenn in der Apotheke die TI ausfällt, kann keine Ausgabe eines Medikaments erfolgen.

      Wie funktioniert die Mehrfachverordnung bei einem eRezept?

      Auch wenn der Rollout des eRezepts erst einmal bundesweit auf einen späteren Zeitpunkt verlegt wurde, so entwickelt INDAMED das bereits implementierte eRezept stetig weiter. Infolgedessen ist mit dem neuen Quartalsupdate die Mehrfachverordnung eines eRezepts möglich. Dies ist vor allem in der Versorgung von chronisch kranken Patienten mit Dauermedikamenten eine Erleichterung. Für ein Medikament können nun bis zu vier identische Verordnungen ausgestellt werden. Die Einlösefrist für jede Folgeverordnung kann dabei in der Zukunft liegen.

      Achtung!

      Die Mehrfachverordnung steht nicht für Medikamentenverordnungen
      über das Muster 16 zur Verfügung.

      Mehrfachverordnung eRezept

      Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

      Im Zuge der Digitalisierung im Gesundheitswesen sollen nicht nur schrittweise Fachanwendungen für den Praxisalltag etabliert werden, sondern auch die Formularerstellung digitalisiert werden. Das erste digitale Formular in der TI ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – kurz eAU. Dabei entspricht dieses digitale Formular der bereits bekannten Papier-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

      Wichtiger Hinweis!

      Ab dem 01.07.2022 ist die Verwendung der eAU verpflichtend. Die Nutzung des Muster1 wird ab dem Zeitpunkt in MEDICAL OFFICE nicht mehr möglich sein.

      Wie wird die eAU umgesetzt?

      Die eAU wird in zwei Entwicklungsstufen umgesetzt. Die Erste erfolgt bereits im Oktober dieses Jahres mit einer Übergangsfrist bis zum 31.12.2021.


      eAU 1.0 (ab dem 01.10.2021 bzw. 01.01.2022)

      In der ersten Ausbaustufe informiert nicht mehr der Patient, sondern die Praxis die Krankenkasse über eine Arbeitsunfähigkeit ihres Versicherten. Die Übermittlung des eAU-Exemplars „Krankenkasse“ erfolgt mit Hilfe eines KIM-Dienstes innerhalb der TI (Die Einrichtung des DGN KIM-Dienstes in MEDICAL OFFICE wird in einem How To im Forum ausführlich erklärt).
      Wichtig: Die Exemplare „Arbeitgeber“ und „Versicherter“ der eAU erfolgen als ein einfacher Ausdruck im DIN A5 Format. Das ehemals „gelbe“ Muster (Muster 1) und auch das Blankoformular sind ab 01.01.2022 ungültig.

      eAU 2.0 (geplant ab Juli 2022)

      Für die zweite Ausbaustufe ist geplant, dass die Krankenkasse nach Erhalt der eAU, den Arbeitgeber über die Arbeitsunfähigkeit des Versicherten informiert und die entsprechenden Informationen elektronisch zur Verfügung stellt.
      Vertragsärzte werden weiterhin dazu verpflichtet sein, dem Patienten eine AU-Bescheinigung auf Papier auszudrucken. Auf Wunsch auch ein unterschriebenes Exemplar für den Arbeitgeber.

      Was wird technisch für den Versand der eAU benötigt?

      Die Praxis benötigt…

      • das MEDICAL OFFICE Quartalsupdate 04/2021 (zwingend vor dem 01.10.2021 installieren), einen TI-Konnektor mit aktueller Firmware (PTV 4-Upgrade),
      • einen KIM-Dienst und KIM-Account,
      • ein eHealth-Kartenterminal (falls noch nicht vorhanden),
      • einen eHBA G2 und eine SMC-B.
      Was muss in MEDICAL OFFICE eingestellt werden, um die eAU nutzen zu können?
      Arztsoftware MEDICAL OFFICE Datenpflegesystem eAU

      Sind bereits alle notwendigen technischen Komponenten vorhanden (inkl. KIM-Account), kann im Datenpflegesystem → Abrechner → KV-Vorgaben die neue Option für die Verwendung der eAU gesetzt werden. Diese ist für jede Betriebsstätte einzeln einzustellen. Ab dem 01.07.2022 wird in MEDICAL OFFICE komplett auf die eAU umgeschaltet.

      Achtung: Die Option ist im Datenpflegesystem nur sichtbar, wenn dem Abrechner ein KIM-Account zugeordnet ist.

      Hinweis!

      Sollte noch kein KIM-Account eingerichtet sein, ändert sich nur der Ausdruck der AU!

      Wie funktioniert die eAU in MEDICAL OFFICE?

      Das Ausstellen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erfolgt wie gewohnt im Krankenblatt von MEDICAL OFFICE. Es wird weiterhin der bekannte gelbe Vordruck angezeigt, nur im Ausdruck wird nun ein weißer Mustervordruck (DIN A5 Format) erzeugt. Dabei ist ein Exemplar für den Arbeitgeber und eins für den Patienten. Der Durchschlag für den Arzt entfällt.

      Versand des Exemplars „Krankenkasse“

      Der Versand des Exemplars für die Krankenkasse erfolgt im Informationsmanager von MEDICAL OFFICE.
      Vor dem Versand an die Krankenkassen müssen die eAUs digital signiert werden. Es ist ausreichend, einmal pro Tag alle gesammelten eAU-Bescheinigungen an die Krankenkassen zu versenden. Im Informationsmanager wurde der neue Ordner „Zu signierende Objekte“ eingefügt. An dem roten Symbol ist zu erkennen, ob und wie viele unsignierte eAU-Einträge vorliegen.
      Die fertig signierten eAUs gelangen zunächst in den Ordner „Postausgang“ und werden von dort automatisch an die jeweiligen Kostenträger verschickt. Anschließend sind die versendeten Nachrichten wie gewohnt im Ordner „Gesendete Objekte“ zu finden.

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      Stornierung einer eAU

      Neu hinzugekommen ist die Möglichkeit, eine bereits versendete eAU – beispielsweise aufgrund von Eingabefehlern – zu stornie-ren. Eine Stornierung ist immer nur max. 5 Werktage nach Ausstellung möglich. Hierfür befindet sich im Krankenblatt des Patien-ten im Kontextmenü zum ausgewählten Eintrag die Funktion „Eintrag stornieren“.

      Meldung der Krankenkasse zur übermittelten eAU


      Daneben kann die Krankenkasse Rückmeldungen in Form einer Zustellbestätigung oder auch Fehlernachricht übermitteln. Wäh-rend die Zustellbestätigung automatisch in den Ordner „Gelöschte Objekte“ verschoben wird, werden Fehlernachrichten im Ordner „Posteingang“ aufgeführt. In diesen Fällen ist eine Korrektur der eAU erforderlich.

      Praxissoftware MEDICAL OFFICE  Umsetzung eAU 1.0
      Wie funktioniert die Komfortsignatur für die eAU in MEDICAL OFFICE?

      Neben der Möglichkeit über den Informationsmanager alle offenen eAUs in einem Zug zu signieren, kann jeder Eintrag auch einzeln signiert werden. Um dabei nicht jedes Mal die PIN für den eHBA eingeben zu müssen, kann mit dem neuen Update die Komfortsignatur in der Arztsoftware MEDICAL OFFICE genutzt werden.
      Komfortsignatur bedeutet, dass der PIN nur einmal eingegeben wird und dieser anschließend für eine Menge an Signaturen über einen bestimmten Zeitraum genutzt werden kann. Im Auslieferungszustand sind es 100 Signaturen über 6 Stunden. Ist eine der Grenzen erreicht, muss erneut die PIN eingegeben werden, um wieder die Menge für den Zeitraum freizuschalten.
      Voraussetzung
      dafür ist das Upgrade des Konnektors auf die Produkttypversion PTV4+, die für den Secunet-Konnektor seit Anfang Juli 2021 verfügbar ist. Das Ausstellen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erfolgt wie gewohnt im Krankenblatt von MEDICAL OFFICE. Es wird weiterhin der bekannte gelbe Vordruck angezeigt, nur im Ausdruck wird nun ein weißer Mustervordruck (DIN A5 Format) erzeugt. Dabei ist ein Exemplar für den Arbeitgeber und eins für den Patienten. Der Durchschlag für den Arzt entfällt.

      Zunächst muss die Komfortsignatur auf dem Konnektor eingeschaltet werden. Hierbei kann auch die Einstellung vorgenommen werden, für welche Anzahl an Signaturen und welche Dauer die Komfortsignatur gelten soll.

      Über die Administrationsoberfläche des secunet-Konnektors kann unter dem Menüpunkt „System – Allgemein – Signaturdienst-Einstellungen“ die Komfortsignatur eingeschaltet werden.

      In der Administrationsoberfläche des RISE-Konnektors befindet sich die Möglichkeit unter dem Menüpunkt „Konnektor – Leistungsumfang und Grundeinstellungen“.

      Ist die Komfortsignatur auf dem Konnektor aktiviert, so kann ein Anwender, der die PIN des eHBA kennt, das Kontingent an Signaturen für sich freischalten. Über den Menüpunkt „Extras – Komfortsignatur verwalten“ kann dieser Dialog in der Praxissoftware MEDICAL OFFICE aufgerufen werden. stornieren“.

      Praxissoftware MEDICAL OFFICE Komfortsignatur verwalten

      Bei den verfügbaren HBAs kann unter allen eHBAs, die derzeit gesteckt sind ausgewählt werden. Anschließend ist zu sehen, ob die Komfortsignatur auf dem Konnektor aktiviert ist. Ist dies der Fall kann die Komfortsignatur für einen Nutzer der Arztsoftware MEDICAL OFFICE freigeschaltet werden, indem auf „Komfortsignatur aktivieren“ geklickt wird. Anschließend muss am Kartenterminal die PIN des eHBAs eingegeben werden. Im Erfolgsfall ist danach die Anzahl der verbleibenden Signaturen und die restliche Laufzeit der Komfortsignatur zu sehen.

      Dabei ist zu beachten, dass damit die Komfortsignatur dieses eHBAs an den eingerichteten MEDICAL OFFICE Nutzer gebunden ist. Für jeden eHBA kann zu einer Zeit nur ein Nutzer der Praxissoftware MEDICAL OFFICE die Komfortsignatur freischalten. Wird die Komfortsignatur deaktiviert, der eHBA aus dem Lesegerät entfernt oder das Kontingent aufgebraucht, so muss die Komfortsignatur wieder erneut aktiviert werden.

      Wie kann eine eAU auf einem Hausbesuch ausgestellt und übermittelt werden?

      Bei einem Hausbesuch ist zum Start der eAU noch keine Verbindung zur TI möglich. Es gibt daher zwei Möglichkeiten eine eAU auf einem Hausbesuch auszustellen.

      Unbefüllte Ausdrucke

      Vor dem Hausbesuch werden unbefüllte Ausdrucke in MEDICAL OFFICE erstellt und während des Besuchs ausgefüllt und unter-schrieben. Später in der Praxis werden die Daten in MEDICAL OFFICE übertragen, signiert und an die Krankenkasse gesendet.

      Per Post

      Alternativ wird die eAU nach dem Hausbesuch ausgestellt, digital übermittelt und die Ausdrucke für den Arbeitgeber und den Ver-sicherten per Post an den Patienten verschickt.

      Wichtig: eAUs die im Rahmen von Hausbesuchen ausgestellt werden, können bis zum Ende des nachfolgenden Werktags an die Krankenkasse übermittelt werden.

      Welche Alternativen gibt es, wenn es zu technischen Problemen bei der Übermittlung der eAU kommt?

      Die TI ist natürlich mehrfach vor Ausfällen abgesichert, eine Störung kann jedoch nie ganz ausgeschlossen werden. Daher wurden folgende Regelungen beschlossen:

      Probleme beim Versand

      Sollte ein Versand aus der Praxis an die Krankenkasse nicht möglich sein, werden die ausgestellten eAUs in MEDICAL OFFICE gespeichert und bei bestehender Verbindung erneut versendet.

      Bekannte Probleme beim Ausfüllen

      Sind bereits Probleme beim Ausstellen der eAU bekannt, wird dem Patient neben dem Exemplar für den Arbeitgeber und ihn selbst, auch das für die Krankenkasse ausgedruckt. Der Patient schickt dieses dann, wie bisher, zu seiner Krankenkasse.

      Gravierende Störungen

      Liegt eine gravierende Störung der TI vor, die auch einen Versand am nächsten Werktag nicht ermöglicht, so ist in diesem Fall die Praxis in der Pflicht, die Bescheinigungen auszudrucken, zu unterschreiben und sie per Post an die entsprechende Krankenkasse zu senden.

      Elektronische Patientenakte (ePA)

      Zum 1. Juli 2021 (Stichtag) sind Ärzte und Psychotherapeuten dazu angehalten, die elektronische Patientenakte – kurz ePA – auf Wunsch Ihrer Patienten mit wichtigen Informationen, Dokumenten und Berichten zu befüllen. Vertragsärztinnen und -ärzte müssen nachweisen (i. d. R. gegenüber Ihrer KV), dass sie über die notwendige Technik verfügen und in der Lage sind, auf die ePA zuzugreifen. Andernfalls ist mit einer pauschalen Honorarkürzung um 1 % (§ 341 Abs. 6 S. 2 SGB V) zu rechnen.
      Mit dem aktuellen Update stehen in MEDICAL OFFICE alle Funktionalitäten der ePA zur Verfügung und ermöglichen die Handhabung zum Stichtag im Praxisverwaltungssystem.

      Was ist die elektronische Patientenakte (ePA)?
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      Welche Akteure sind an der ePA beteiligt, welche Rechte haben sie und welche Dokumentenformate können hochgeladen werden?
      Praxissoftware MEDICAL OFFICE Telematikinfrastruktur ePA
      Was wird für die ePA benötigt?

      Die Praxis benötigt…

      • einen MEDICAL OFFICE Arbeitsplatz mit Dynamic View
      • ein E-Health Kartenterminal (falls noch nicht vorhanden)
      • die aktuelle Konnektor-Firmware (PTV4)
      • die kostenpflichtige ePA-Lizenz auf dem Konnektor
      • den eHBA G2 und die SMC-B

      Der Patient benötigt…

      • eine elektronische Gesundheitskarte G2.1 inkl. PIN
      • ein ePA-Konto bei seiner Krankenkasse
      • (optional) die ePA-App seiner Krankenkasse
      Welche Nachweise werden benötigt, um einer Honorarkürzung vorzubeugen und wie erhält man diese?

      Mit dem kommenden Quartalsupdate für MEDICAL OFFICE kann unter dem Menüpunkt Hilfe -> Rechtsquellen eine Bestätigung ausgedruckt werden, die belegt, dass alle geforderten ePA Komponenten in der Software integriert sind und zur Verfügung stehen.
      Des Weiteren kann die PTV4-Lizenz, wie bereits bei der PTV3-Lizenz, direkt aus dem MEDICAL OFFICE Datenpflegesystem bestellt werden. Im Anschluss wird eine Bestellbestätigung vom DGN versendet, die ebenfalls als Nachweis gegenüber der KV fungiert. Sollte diese Bestellvariante nicht zur Verfügung stehen, wird in MEDICAL OFFICE unter Hilfe -> Rechtsquellen ein entsprechendes Bestellformular hinterlegt.
      Sollte noch kein eHBA G2 vorhanden bzw. bestellt worden sein, wird eine Bestellung noch vor dem 01.07.2021 dringend empfohlen. MEDICAL OFFICE Anwender können den Ausweis über https://www.ehba.de/indamed/ bestellen. Es ist ratsam, den Beleg über die Bestellung bis zum Erhalt des eHBA aufzubewahren. Er kann als vorläufiger Nachweis über das Vorhandensein der notwendigen Komponenten anerkannt werden.
      Sollten Sie Probleme bei der Bestellung der PTV4-Lizenz oder des eHBAs haben, steht Ihnen Ihr MEDICAL OFFICE Partner hilfreich zur Seite.

      Welche Kosten entstehen und welche Förderungen erhält man für die ePA?

      Um alle Fachanwendungen der TI, so auch die ePA, im Praxisalltag anwenden zu können, sind einige technische Voraussetzungen notwendig. Diese sind teilweise kostenpflichtig. Die Praxen haben jedoch Anspruch auf die Förderung der Kosten ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie die benötigten Komponenten anwenden können. Dies müssen Praxen gegenüber Ihrer KV ggf. nachweisen.

      Die Kosten und Förderung im Detail:

      KomponentenKosten*Förderung
      Stationäres Kartenterminal (ORG 6141)665,21 €535,00 € (je angefangenen 625
      Betriebsstättenfälle)
      Stationäre Kartenterminal (Cherry)652,12 €535,00 € (je angefangenen 625
      Betriebsstättenfälle)
      ePA-Lizenz des Konnektors (secunet)400,00 €400,00 €
      eHBA G2 (z.B. medisign)100,00 € / Jahr
      Zzgl. 34,00 € einmalig
      11,63 € / Quartal
      SMC-B (z.B. medisign)23,25 € / Quartal23,25 € / Quartal
      Betriebskosten (PTV3 und PTV4)5,95€ / Quartal9,00 € / Quartal
      PVS-Anpassung für die ePA (Integrationspauschale)150,00 €
      *Preise inkl. MwSt.

      Außerdem erhalten Praxen folgende zusätzliche Förderung für die ePA:

      • 10,00 € pro sektorenübergreifender Erstbefüllung der ePA (§ 346 Absatz 3 SGB V).
      • 1,67 € (GOP 01647) pro Quartal, wenn Daten in der ePA erfasst, verarbeitet oder/und gespeichert werden. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär.
      • 0,33 € (GOP 01431) bis zu 4x pro Quartal, wenn in dem Quartal kein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt und keine Videosprechstunde stattgefunden hat, aber mit der ePA gearbeitet wurde. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär.
      Was kostet die ePA in MEDICAL OFFICE?

      Die Digitalisierung im Gesundheitswesen senkt langfristig die Gesundheits- und Versorgungskosten, erhöht aber gleichzeitig die Aufwände für Entwicklung und Support der neuen digitalen Lösungen. Hiervon sind auch wir betroffen. Obwohl wir einen Teil der zusätzlichen Entwicklungskosten durch Wachstum kompensieren können, kommen wir nicht umhin, die Kosten für Entwicklung und Support an Sie, die Anwender weiter zu geben.
      Da die betreffenden Entwicklungen von nahezu alle Anwendern benötigt werden, werden wir diese Funktionalitäten nicht modularisieren, sondern als Basisfunktionen im Programm verankern.
      Ab dem 1. Januar 2022 wird es für alle Anwender eine Wartungspreiserhöhung des Grundmoduls MEDICAL OFFICE um 30,00 € zzgl. MwSt. sowie des Moduls Exchange um 20,00 € zzgl. MwSt. geben. Hierzu werden Sie noch persönlich informiert.

      Wie funktioniert die ePA in MEDICAL OFFICE?

      Hinweis: Um die ePA nutzen zu können, muss die individuelle Bedienoberfläche Dynamic View eingestellt sein. Anschließend steht die ePA und ihre Funktionalitäten im Container-Inhalt Krankenblatt zur Verfügung. Sollte noch keine Umstellung auf Dynamic View erfolgt sein, wenden Sie sich bitte an Ihren MEDICAL OFFICE Partner.
      Das ehemalige Krankenblatt in MEDICAL OFFICE bleibt nach wie vor aktiv und kann weiter benutzt werden.

      Anzeige der ePA Einträge im Krankenblatt

      Mit dem Update 3/2021 gibt es das neue ePA-Icon (blauer Rahmen in der Abbildung) in der Smart-Icon-Leiste, das Ihnen jederzeit den ePA-Status zum aktuellen Patienten anzeigt. ePA-Dokumente werden bei entsprechendem Zugriffsrecht automatisch im MEDICAL OFFICE-Krankenblatt gemäß Ihrem Erstellungsdatum als neue Eintragsart „za“ (za = Dokumentation – elektr. Akte (EPA)) einsortiert (roter Rahmen in der Abbildung).

      Arztsoftware MEDICAL OFFICE funktionieren ePA
      Arztsoftware ePA MEDICAL OFFICE Status
      Praxissoftware MEDICAL OFFICE elektronische Patientenakte Zustandsanzeige

      Hinweis: Filter ohne Einschränkungen der Eintragsart zeigen die neuen „za“-Einträge sofort an. Bei Filtern mit Einschränkungen empfiehlt sich ggf. eine Ergänzung um diese Eintragsart. Zudem können Sie einen neuen Filter anlegen, der ausschließlich die „za“-Einträge anzeigt, für die ausschließliche Darstellung der ePA-Inhalte.

      Informationen der Dokumente

      Für einen Upload auf bzw. Download aus der ePA, erscheint immer ein Dialogfenster, in dem die relevanten Informationen zum Dokument eingetragen werden können. Neben diesen Daten findet sich rechts zudem eine Vorschau der Datei.

      Praxissoftware elektronische Patientenakte Umsetzung MEDICAL OFFICE
      Zugriffsberechtigung ePA in Praxissoftware MEDICAL OFFICE

      Zugriffserteilung in der Praxis vor Ort

      Sollte der Patient die Zugriffsberechtigung nicht über seine Versicherten-App vornehmen, kann dies auch in der Praxissoftware durchgeführt werden. Nach Absprache der Berechtigungsdauer und des Berechtigungsumfangs erfolgt die Bestätigung des Patienten per PIN-Eingabe über das Kartenterminal.

      Die ePA-Einträge können in Dynamic View zudem als Karteikartenfilter in einem eigenen Container-Inhalt oder platzsparend als Icon dargestellt werden.
      Hinweis: Ausführliche Informationen zur ePA finden Sie in einem HowTo im Forum sowie über die F1-Hilfe in MEDICAL OFFICE.

      Kommunikation im Medizinwesen (KIM)

      In den vergangenen Wochen und Monaten rückte das Thema KIM immer mehr in den Fokus. Gerade bei den Kassenärztlichen Vereinigungen ist das Thema aktuell. Doch was genau verbirgt sich hinter KIM und was bedeutet es für die Anwender von Praxisverwaltungssoftware.

      Was ist „KIM“?

      Die Abkürzung KIM steht für Kommunikation im Medizinwesen für Gesundheitsberufe in der Telematikinfrastruktur (TI). Er ist der neue Kommunikationsdienst für Gesundheitsberufe in der Telematikinfrastruktur. Zukünftig sollen mit diesem Dienst Nachrichten und Dateien vertraulich, sicher und verschlüsselt digital zwischen den Teilnehmern der Patientenversorgung im Gesundheitswesen ausgetauscht werden. Alle momentan über KV-Connect/KV-Safenet genutzten Anwendungen wie eArztbrief, eDMP, eKV-Abrechnung, DALE-UV, etc. sollen durch KIM schrittweise ersetzt werden. Neue elektronische Anwendungen wie die eAU oder das eRezept werden zukünftig über KIM nutzbar sein.

      Arztsoftware MEDICAL OFFICE Fachanwendungen Telematikinfrastruktur
      Muss KIM genutzt werden?

      Es gibt bereits zertifizierte bzw. im Zertifizierungsprozess befindliche Anbieter. Derzeit steht jedoch die Infrastruktur, um KIM im Alltag zu nutzen, noch nicht zur Verfügung. Der erste über KIM nutzbare Anwendungsfall wird der eArztbrief sein. Beim eArztbrief handelt es sich um eine freiwillige Anwendung. Sie können sie nutzen, müssen es aber nicht. Ab dem 15. Februar 2021 ist KIM jedoch die einzige Möglichkeit, den Versand und Empfang von eArztbriefen vergütet zu bekommen.

      Die verschobene eAU ist eine Pflichtanwendung, welche Sie nutzen müssen. Durch deren Verschiebung auf Oktober 2021 ist auch die Einrichtung und Nutzung von KIM erst zu diesem Datum zwingend erforderlich.

      Was muss getan werden, um KIM nutzen zu können?

      Um KIM nutzen zu können, muss Ihre Praxis über einen Konnektor, der an die Telematikinfrastruktur angeschlossen ist, verfügen. Der Konnektor muss den Softwarestand mindestens Version 3.5.2 vorweisen. Dies ist auch die Voraussetzung zur Installation der PTV3-Lizenz, die Sie ebenfalls benötigen. Damit wird der Konnektor zu einem e-Health-Konnektor (PTV3). Dies sollten Sie zeitnah prüfen und gegebenenfalls ein Konnektorupdate über die Weboberfläche des Konnektors oder im Datenpflegesystem von MEDICAL OFFICE durchführen. Im Januar können Sie sich dann für den KIM-Dienst unseres Partners DGN registrieren. Anschließend wird dieser auf Ihrem e-Health-Konnektor freigeschaltet und in MEDICAL OFFICE richten Sie analog zum KV-Connect-Konto Ihr persönliches KIM-E-Mail-Konto ein. Wie dies genau funktioniert, werden wir Ihnen vorab noch mitteilen.

      Sie können sich bereits jetzt schon unter https://www.dgn.de/dgn-kim-email-dienst/ eine KIM-Wunsch-E-Mail-Adresse reservieren.

      Eine weitere Voraussetzung für den Datenaustausch mit KIM ist der elektronische Heilberufsausweis der Generation 2 (eHBA), um Dokumente rechtsverbindlich digital signieren zu können. Nur digital signierte eArztbriefe werden von der KV vergütet. (Nähere Infos dazu finden Sie unter https://www.kbv.de/html/earztbrief.php). Den eHBA können Sie ab sofort unter anderem bei unserem Partner Medisign unter https://www.ehba.de/indamed/ bestellen.

      Kann KIM automatisch genutzt werden?

      Nein. Auch wenn Sie bereits an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sind, erfolgt der Anschluss an KIM nicht automatisch. Zur Nutzung von KIM müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

      Welche technischen Voraussetzungen gelten für die Nutzung von KIM?

      Zur Nutzung von KIM gelten alle für das PTV3-Upgrade gültigen Voraussetzungen und

      • PVS-Modul für die KIM-Schnittstelle (In MEDICAL OFFICE kostenfrei enthalten)
      • KIM-Dienst-Vertrag zur Vergabe einer KIM-Adresse und KIM-Client-Modul
      Welche Kosten entstehen?

      Die Kosten für den KIM-Dienst des DGN belaufen sich im Quartal auf 23,40 € und entsprechen der Förderung für die Nutzung von KIM von 23,40 € im Quartal.

      Welche Förderungen gibt es für KIM und die darüber nutzbaren Fachanwendungen?

      Einmalige Einrichtungspauschale für den KIM-Dienst je Vertragspraxis 100,-€. Die Betriebskostenpauschale für den KIM-Dienst beträgt pro Quartal 23,40€. Die Förderung der Nutzung des eArztbriefes pro versendetem Brief beträgt 0,28€ und pro empfangenem Brief 0,27€, maximal jedoch je Arzt und Quartal 23,40€ (versendete Briefe werden für die kommenden drei Jahre zusätzlich mit einem EBM-Punkt (10,99 Cent) gefördert).

      Welche Einstellungen können im KIM-Account vorgenommen werden?

      Einstellung „Zustellung automatisch löschen“

      Praxissoftware MEDICAL OFFICE KIM Zustellbestätigung automatisch löschen

      Mit dem aktuellen Quartalsupdate kann nun über das Datenpflegesystem (Einstellungen) im KIM-Account festgelegt werden, ob die Zustellbestätigungen der Krankenkassen nach erfolgreicher Verarbeitung automatisch gelöscht werden sollen. Diese Einstellung ist standardmäßig in eingeschaltet.

      Achtung!

      Bestätigungen, die keiner versendeten eAU zugeordnet werden können, verbleiben trotz der gesetzten Einstellung im Posteingang des Informationsmanagers.

      Timeout für den Versand / Empfang von Mails

      Ebenfalls mit diesem Update, gibt es die Möglichkeit im KIM—Account festzulegen, wie lange beim Versand / Empfang von Mails gewartet werden soll. Über das Datenpflegesystem (Einstellungen) kann diese Zeitspanne individuell angepasst werden. Ein Timeout von 60 Sekunden ist bereits voreingestellt.

      Zuordnung von E-Mail und KIM-Konten zu Nutzergruppen

      Bei den KIM-Accounts und E-Mailadressen in MEDICAL OFFICE gibt es mit dem neuen Quartalsupdate die Möglichkeit, die Accounts einer Nutzergruppe zuzuordnen.

      MEDICAL OFFICE KIM Zuordnung Nutzergruppe

      Beim Versand wird der KIM- bzw. E-Mail-Account für alle Nutzer erwendet, welche der Nutzergruppe zugeordnet sind.
      Im Informationsmanager muss demnach das Gruppenpostfach ausgewählt werden, um den Posteingang zu überwachen. Das Postfach kann von allen Nutzern verwendet werden, die der Nutzergruppe zugeordnet sind.

      Praxissoftware MEDICAL OFFICE Gruppenpostfach

      Notalldatenmanagement (NFDM) & elektronischer Medikationsplan (eMP)

      Wann können die einzelnen Fachanwendungen genutzt werden?

      Notfalldatenmanagement (NFDM) und elektronischer Medikationsplan (eMP)

      Alle MEDICAL OFFICE – Anwender können bereits seit Oktober die neuen Telematikinfrastruktur – Anwendungen NFDM und eMP nutzen, insofern Sie über einen „e-Health-Konnektor“ verfügen und das kostenpflichtige Konnektorzusatzmodul für NFDM und eMP lizenziert haben. Der Secunet-Konnektor wird mit dem Firmware-Update auf Version 3.5.2 zum e-Health-Konnektor. Falls Sie es noch nicht getan haben, führen Sie bitte zeitnah über das Datenpflegesystem von MEDICAL OFFICE oder die Weboberfläche des Konnektors ein Firmware-Update auf die neue Softwareversion durch. Als nächsten Schritt bestellen Sie bitte die kostenpflichtige PTV3 Konnektorlizenz im Datenpflegesystem unter MENÜ –> ARBEITSPLATZ –> KARTENLESER oder –> SYSTEM–> ABRECHNER. Des Weiteren bestellen Sie bitte den elektronischen Heilberufsausweis der Generation 2 (z.B. unter https://www.ehba.de/indamed/), da dieser für das Schreiben z. B. der Notfalldaten (NFDM) auf der Gesundheitskarte benötigt wird.

      Was bedeutet das Notfalldatenmanagement (NFDM)?

      Notfalldatenmanagement (NFDM)

      Beim NFDM kann eine Vielzahl von Notfalldaten (z.B. Notfallkontakt, Ablageort der Patientenverfügung und Vollmachten, chronische Erkrankungen oder Dauermedikamente) auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert und später auch aktualisiert werden. In einem medizinischen Notfall können so die wichtigen notfallrelevanten Informationen direkt von der eGK abgerufen werden.

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      Was bedeutet der elektronische Medikationsplan (eMP)?

      Elektronischer Medikationsplan (eMP)

      Der elektronische Medikationsplan ist die Weiterentwicklung des bereits im Oktober 2016 eingeführten bundeseinheitlichen Medikationsplans (BMP). Mit dem eMP wird der Medikationsplan nicht mehr nur auf Papier ausgedruckt, sondern auch auf der eGK digital gespeichert. Ärzte und Apotheker können so jederzeit die Medikamente des Patienten einsehen und entsprechende neue Verordnungen vornehmen. Sie sind zur Aktualisierung der Daten verpflichtet, sodass der eMP immer aktuell ist.

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      Wir empfehlen Ihnen, wie folgt vorzugehen:

      • Prüfen Sie Ihre Konnektorversion und führen Sie gegebenenfalls ein Firmware-Update durch.
        (sofort)
      • Bestellen Sie den elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) unter https://www.ehba.de/indamed/.
        (zeitnah, Lieferzeit von ca. 6 Wochen beachten)
      • Bestellen Sie die PTV3 Konnektorlizenz für NFDM/eMP und die PTV4 Konnektorlizenz für ePA
        (zeitnah im Datenpflegesystem von MEDICAL OFFICE)
      • Reservieren Sie sich Ihre KIM-Wunsch-E-Mail-Adresse. (zeitnah im Datenpflegesystem von MEDICAL OFFICE)
      • Bestellen Sie den DGN-KIM-Dienst im Datenpflegesystem von MEDICAL OFFICE
      • Richten Sie das KIM-E-Mail-Postfach in MEDICAL OFFICE ein.
        (selbst nach Anleitung oder per Dienstleistung durch Ihren Servicepartner)

      Gewusst wie!

      Damit Sie jedoch nicht nur wissen, welche zusätzlichen Geräte, Ausweise und technischen Einstellungen Sie benötigen, sondern auch wie Sie diese bestellen und in Ihrer Praxis einrichten / freischalten, gibt es im Anwenderforum eine Vielzahl hilfreicher HowTo’s rund um diese Thematik.

      Derzeit stehen folgende ausführliche HowTo’s zur Verfügung:


      Weitere HowTo’s (unter Lexikon > How to) zu den unterschiedlichsten Themen, auch viele informative Diskussionen zu aktuellen Themen aus dem Gesundheitswesen und Informationen rund um MEDICAL OFFICE finden Sie im Anwenderforum. Sollten Sie noch kein Nutzer sein, melden Sie sich jetzt kostenfrei an und profitieren Sie von der großen Community aus MEDICAL OFFICE Anwendern, Partnern und Moderatoren von INDAMED.

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