Digitalisierung im Gesundheitswesen
Sichere digitale Kommunikation und Anwendungen für den Praxisalltag innerhalb der Telematikinfrastruktur
Ist Ihre Praxis startklar für die Digitalisierung im Gesundheitswesen?
Informativ, schnell und hilfreich
Die Umstellung auf die Telematikinfrastruktur (TI) und der Einsatz ihrer Fachanwendungen sollen die Praxen entlasten und die Bürokratie abbauen. Doch ist Ihre Praxis dafür bereit? Sind bei Ihnen die Voraussetzungen für ePA, eAU, eArztbrief und weitere TI-Fachanwendungen bereits geschaffen? Beantworten Sie die 5 Fragen und erfahren Sie, wie gut vorbereitet Sie sind!
Jetzt überprüfenVorausstezungen für die TI-Fachanwendungen
Die Digitalisierung im Gesundheitswesen nimmt Fahrt auf. Es wurden bereits einige Fachanwendungen in der Telematikinfrastruktur eingeführt. In den kommenden Jahren werden auch noch weitere Anwendungen bzw. weitere Ausbaustufen folgen.
Für den Einsatz der Fachanwendungen sind verschiedene Komponenten in unterschiedlichen Versionen notwendig. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick, welche Voraussetzungen für die bereits vorhandenen Fachanwendungen notwendig sind.
Fachanwendung | Konnektor-Upgrade (mind.) | Elektronischer Praxisausweis (SMC-B) | Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) | Kommunikation im Gesundheitswesen (KIM) | Verwendung in MEDICAL OFFICE ab |
VSDM Versichertenstammdatenmanagement | PTV1 | x | 01.01.2019 | ||
NFDM Notfalldatenmanagement | PTV3 | x | 01.07.2020 | ||
eMP Elektronischer Medikationsplan | PTV3 | x | 01.07.2020 | ||
eArztbrief Elektronischer Arztbrief | PTV3 | x | x* | x | 01.04.2021 |
ePA 1.0 Elektronische Patientenakte 1.0 | PTV4 | x | x** | 01.07.2021 | |
Impfzertifikat | PTV3 | x | 01.07.2021 | ||
eAU Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung | PTV3 | x | x | x | 01.10.2021 |
eRezept Elektronisches Rezept | PTV4+ | x | x | 01.01.2022 |
* Für das Versenden eines eArztbriefes ist ein eHBA keine Voraussetzung. Jedoch werden die eArztbriefe ohne einen eHBA ohne Unterschrift des Arztes versendet.
** Für das Befüllen und Einsehen einer ePA ist ein eHBA keine technische, aber eine juristische Voraussetzung. Der Besitz eines eHBA ist für den ePA-Anwender eine Pflicht und stellt ansonsten eine Ordnungswidrigkeit dar.
Elektronisches Rezept (eRezept)
Mit dem 01.01.2022 startet die nächste TI-Fachanwendung – das eRezept. In der ersten Stufe gilt es für alle apothekenpflichtigen Arzneimittel.
Hinweis!
Vor der Verwendung des eRezepts sollte geprüft werden, ob Apotheken in der Nähe das eRezept einlösen können.
Was ist das eRezept?
Wie erfolgt die Umsetzung des eRezepts?
eRezept 1.0
In der ersten Ausbaustufe des eRezepts wird dieses vom Arzt für alle apothekenpflichtigen Arzneimittel verwendet. Die Apotheken müssen an die TI angeschlossen sein und darüber das Rezept abrufen. Der Patient muss zum Einlösen den Barcode vorlegen. Entweder digital in der gematik-App oder der App seiner Apotheke oder vom Arzt ausgedruckt auf Papier.
Welche Voraussetzungen benötigen die Praxis und der Patient für das eRezept?
Die Praxis benötigt…
- einen TI-Konnektor mit PTV 4+,
- ein eHealth-Kartenterminal (falls noch nicht vorhanden),
- einen eHBA G2 und eine SMC-B.
Der Patient benötigt…
- ein Smartphone mit NFC-Funktion,
- einen Account in der gematik App,
- eine eGK 2.1 (inkl. PIN).
Was muss in MEDICAL OFFICE eingestellt werden, um ein eRezept auszustellen?
Beim Ausstellen eines Rezepts hat der Anwender die Möglichkeit bei eRezept einen Haken zu setzen.

Die Komfortsignatur sollte aktiviert sein. Mit ihr sind bis zu 250 digitale Unterschriften in einem Zeitraum von 24 Stunden möglich.
Wie funktioniert das eRezept?
Der verschreibende Arzt stellt das eRezept analog zum bisherigen Rezept aus. Dann signiert er das eRezept digital und versendet es in die TI. Der letzte Schritt erfolgt automatisch nach der Signatur. Zusätzlich hat der Arzt die Möglichkeit eine Information für den Apotheker zu übermitteln.
Bitte beachten Sie: eRezepte sollten sofort signiert werden, da sie sonst nicht in die TI übertragen werden. Dem Patienten kann entweder ein Papierausdruck – auf A4 oder A5 mitgegeben werden- oder das eRezept in die App auf dem Handy des Patienten geladen werden.
Was passiert, wenn die TI nicht einsatzfähig ist?
Alternativ kann der Haken eRezept entfernt werden und ein Standardausdruck erfolgen.
Bitte beachten Sie: Wenn in der Apotheke die TI ausfällt, kann keine Ausgabe eines Medikaments erfolgen.
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Im Zuge der Digitalisierung im Gesundheitswesen sollen nicht nur schrittweise Fachanwendungen für den Praxisalltag etabliert werden, sondern auch die Formularerstellung digitalisiert werden. Das erste digitale Formular in der TI ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – kurz eAU. Dabei entspricht dieses digitale Formular der bereits bekannten Papier-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Wichtiger Hinweis!
Ab dem 01.07.2022 ist die Verwendung der eAU verpflichtend. Die Nutzung des Muster1 wird ab dem Zeitpunkt in MEDICAL OFFICE nicht mehr möglich sein.
Wie wird die eAU umgesetzt?
Die eAU wird in zwei Entwicklungsstufen umgesetzt. Die Erste erfolgt bereits im Oktober dieses Jahres mit einer Übergangsfrist bis zum 31.12.2021.
eAU 1.0 (ab dem 01.10.2021 bzw. 01.01.2022)
In der ersten Ausbaustufe informiert nicht mehr der Patient, sondern die Praxis die Krankenkasse über eine Arbeitsunfähigkeit ihres Versicherten. Die Übermittlung des eAU-Exemplars „Krankenkasse“ erfolgt mit Hilfe eines KIM-Dienstes innerhalb der TI (Die Einrichtung des DGN KIM-Dienstes in MEDICAL OFFICE wird in einem How To im Forum ausführlich erklärt).
Wichtig: Die Exemplare „Arbeitgeber“ und „Versicherter“ der eAU erfolgen als ein einfacher Ausdruck im DIN A5 Format. Das ehemals „gelbe“ Muster (Muster 1) und auch das Blankoformular sind ab 01.01.2022 ungültig.
eAU 2.0 (geplant ab Juli 2022)
Für die zweite Ausbaustufe ist geplant, dass die Krankenkasse nach Erhalt der eAU, den Arbeitgeber über die Arbeitsunfähigkeit des Versicherten informiert und die entsprechenden Informationen elektronisch zur Verfügung stellt.
Vertragsärzte werden weiterhin dazu verpflichtet sein, dem Patienten eine AU-Bescheinigung auf Papier auszudrucken. Auf Wunsch auch ein unterschriebenes Exemplar für den Arbeitgeber.
Was wird technisch für den Versand der eAU benötigt?
Die Praxis benötigt…
- das MEDICAL OFFICE Quartalsupdate 04/2021 (zwingend vor dem 01.10.2021 installieren), einen TI-Konnektor mit aktueller Firmware (PTV 4-Upgrade),
- einen KIM-Dienst und KIM-Account,
- ein eHealth-Kartenterminal (falls noch nicht vorhanden),
- einen eHBA G2 und eine SMC-B.
Was muss in MEDICAL OFFICE eingestellt werden, um die eAU nutzen zu können?

Sind bereits alle notwendigen technischen Komponenten vorhanden (inkl. KIM-Account), kann im Datenpflegesystem → Abrechner → KV-Vorgaben die neue Option für die Verwendung der eAU gesetzt werden. Diese ist für jede Betriebsstätte einzeln einzustellen. Ab dem 01.07.2022 wird in MEDICAL OFFICE komplett auf die eAU umgeschaltet.
Achtung: Die Option ist im Datenpflegesystem nur sichtbar, wenn dem Abrechner ein KIM-Account zugeordnet ist.
Hinweis!
Sollte noch kein KIM-Account eingerichtet sein, ändert sich nur der Ausdruck der AU!
Wie funktioniert die eAU in MEDICAL OFFICE?
Das Ausstellen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erfolgt wie gewohnt im Krankenblatt von MEDICAL OFFICE. Es wird weiterhin der bekannte gelbe Vordruck angezeigt, nur im Ausdruck wird nun ein weißer Mustervordruck (DIN A5 Format) erzeugt. Dabei ist ein Exemplar für den Arbeitgeber und eins für den Patienten. Der Durchschlag für den Arzt entfällt.
Versand des Exemplars „Krankenkasse“
Der Versand des Exemplars für die Krankenkasse erfolgt im Informationsmanager von MEDICAL OFFICE.
Vor dem Versand an die Krankenkassen müssen die eAUs digital signiert werden. Es ist ausreichend, einmal pro Tag alle gesammelten eAU-Bescheinigungen an die Krankenkassen zu versenden. Im Informationsmanager wurde der neue Ordner „Zu signierende Objekte“ eingefügt. An dem roten Symbol ist zu erkennen, ob und wie viele unsignierte eAU-Einträge vorliegen.
Die fertig signierten eAUs gelangen zunächst in den Ordner „Postausgang“ und werden von dort automatisch an die jeweiligen Kostenträger verschickt. Anschließend sind die versendeten Nachrichten wie gewohnt im Ordner „Gesendete Objekte“ zu finden.
Stornierung einer eAU
Neu hinzugekommen ist die Möglichkeit, eine bereits versendete eAU – beispielsweise aufgrund von Eingabefehlern – zu stornie-ren. Eine Stornierung ist immer nur max. 5 Werktage nach Ausstellung möglich. Hierfür befindet sich im Krankenblatt des Patien-ten im Kontextmenü zum ausgewählten Eintrag die Funktion „Eintrag stornieren“.
Meldung der Krankenkasse zur übermittelten eAU
Daneben kann die Krankenkasse Rückmeldungen in Form einer Zustellbestätigung oder auch Fehlernachricht übermitteln. Wäh-rend die Zustellbestätigung automatisch in den Ordner „Gelöschte Objekte“ verschoben wird, werden Fehlernachrichten im Ordner „Posteingang“ aufgeführt. In diesen Fällen ist eine Korrektur der eAU erforderlich.
Wie funktioniert die Komfortsignatur für die eAU in MEDICAL OFFICE?
Neben der Möglichkeit über den Informationsmanager alle offenen eAUs in einem Zug zu signieren, kann jeder Eintrag auch einzeln signiert werden. Um dabei nicht jedes Mal die PIN für den eHBA eingeben zu müssen, kann mit dem neuen Update die Komfortsignatur in der Arztsoftware MEDICAL OFFICE genutzt werden.
Komfortsignatur bedeutet, dass der PIN nur einmal eingegeben wird und dieser anschließend für eine Menge an Signaturen über einen bestimmten Zeitraum genutzt werden kann. Im Auslieferungszustand sind es 100 Signaturen über 6 Stunden. Ist eine der Grenzen erreicht, muss erneut die PIN eingegeben werden, um wieder die Menge für den Zeitraum freizuschalten.
Voraussetzung dafür ist das Upgrade des Konnektors auf die Produkttypversion PTV4+, die für den Secunet-Konnektor seit Anfang Juli 2021 verfügbar ist. Das Ausstellen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erfolgt wie gewohnt im Krankenblatt von MEDICAL OFFICE. Es wird weiterhin der bekannte gelbe Vordruck angezeigt, nur im Ausdruck wird nun ein weißer Mustervordruck (DIN A5 Format) erzeugt. Dabei ist ein Exemplar für den Arbeitgeber und eins für den Patienten. Der Durchschlag für den Arzt entfällt.
Zunächst muss die Komfortsignatur auf dem Konnektor eingeschaltet werden. Hierbei kann auch die Einstellung vorgenommen werden, für welche Anzahl an Signaturen und welche Dauer die Komfortsignatur gelten soll.
Über die Administrationsoberfläche des secunet-Konnektors kann unter dem Menüpunkt „System – Allgemein – Signaturdienst-Einstellungen“ die Komfortsignatur eingeschaltet werden.
In der Administrationsoberfläche des RISE-Konnektors befindet sich die Möglichkeit unter dem Menüpunkt „Konnektor – Leistungsumfang und Grundeinstellungen“.
Ist die Komfortsignatur auf dem Konnektor aktiviert, so kann ein Anwender, der die PIN des eHBA kennt, das Kontingent an Signaturen für sich freischalten. Über den Menüpunkt „Extras – Komfortsignatur verwalten“ kann dieser Dialog in der Praxissoftware MEDICAL OFFICE aufgerufen werden. stornieren“.

Bei den verfügbaren HBAs kann unter allen eHBAs, die derzeit gesteckt sind ausgewählt werden. Anschließend ist zu sehen, ob die Komfortsignatur auf dem Konnektor aktiviert ist. Ist dies der Fall kann die Komfortsignatur für einen Nutzer der Arztsoftware MEDICAL OFFICE freigeschaltet werden, indem auf „Komfortsignatur aktivieren“ geklickt wird. Anschließend muss am Kartenterminal die PIN des eHBAs eingegeben werden. Im Erfolgsfall ist danach die Anzahl der verbleibenden Signaturen und die restliche Laufzeit der Komfortsignatur zu sehen.
Dabei ist zu beachten, dass damit die Komfortsignatur dieses eHBAs an den eingerichteten MEDICAL OFFICE Nutzer gebunden ist. Für jeden eHBA kann zu einer Zeit nur ein Nutzer der Praxissoftware MEDICAL OFFICE die Komfortsignatur freischalten. Wird die Komfortsignatur deaktiviert, der eHBA aus dem Lesegerät entfernt oder das Kontingent aufgebraucht, so muss die Komfortsignatur wieder erneut aktiviert werden.
Wie kann eine eAU auf einem Hausbesuch ausgestellt und übermittelt werden?
Bei einem Hausbesuch ist zum Start der eAU noch keine Verbindung zur TI möglich. Es gibt daher zwei Möglichkeiten eine eAU auf einem Hausbesuch auszustellen.
Unbefüllte Ausdrucke
Vor dem Hausbesuch werden unbefüllte Ausdrucke in MEDICAL OFFICE erstellt und während des Besuchs ausgefüllt und unter-schrieben. Später in der Praxis werden die Daten in MEDICAL OFFICE übertragen, signiert und an die Krankenkasse gesendet.
Per Post
Alternativ wird die eAU nach dem Hausbesuch ausgestellt, digital übermittelt und die Ausdrucke für den Arbeitgeber und den Ver-sicherten per Post an den Patienten verschickt.
Wichtig: eAUs die im Rahmen von Hausbesuchen ausgestellt werden, können bis zum Ende des nachfolgenden Werktags an die Krankenkasse übermittelt werden.
Welche Alternativen gibt es, wenn es zu technischen Problemen bei der Übermittlung der eAU kommt?
Die TI ist natürlich mehrfach vor Ausfällen abgesichert, eine Störung kann jedoch nie ganz ausgeschlossen werden. Daher wurden folgende Regelungen beschlossen:
Probleme beim Versand
Sollte ein Versand aus der Praxis an die Krankenkasse nicht möglich sein, werden die ausgestellten eAUs in MEDICAL OFFICE gespeichert und bei bestehender Verbindung erneut versendet.
Bekannte Probleme beim Ausfüllen
Sind bereits Probleme beim Ausstellen der eAU bekannt, wird dem Patient neben dem Exemplar für den Arbeitgeber und ihn selbst, auch das für die Krankenkasse ausgedruckt. Der Patient schickt dieses dann, wie bisher, zu seiner Krankenkasse.
Gravierende Störungen
Liegt eine gravierende Störung der TI vor, die auch einen Versand am nächsten Werktag nicht ermöglicht, so ist in diesem Fall die Praxis in der Pflicht, die Bescheinigungen auszudrucken, zu unterschreiben und sie per Post an die entsprechende Krankenkasse zu senden.
Elektronische Patientenakte (ePA)
Zum 1. Juli 2021 (Stichtag) sind Ärzte und Psychotherapeuten dazu angehalten, die elektronische Patientenakte – kurz ePA – auf Wunsch Ihrer Patienten mit wichtigen Informationen, Dokumenten und Berichten zu befüllen. Vertragsärztinnen und -ärzte müssen nachweisen (i. d. R. gegenüber Ihrer KV), dass sie über die notwendige Technik verfügen und in der Lage sind, auf die ePA zuzugreifen. Andernfalls ist mit einer pauschalen Honorarkürzung um 1 % (§ 341 Abs. 6 S. 2 SGB V) zu rechnen.
Mit dem aktuellen Update stehen in MEDICAL OFFICE alle Funktionalitäten der ePA zur Verfügung und ermöglichen die Handhabung zum Stichtag im Praxisverwaltungssystem.
Was ist die elektronische Patientenakte (ePA)?
Was wird für die ePA benötigt?
Die Praxis benötigt…
- einen MEDICAL OFFICE Arbeitsplatz mit Dynamic View
- ein E-Health Kartenterminal (falls noch nicht vorhanden)
- die aktuelle Konnektor-Firmware (PTV4)
- die kostenpflichtige ePA-Lizenz auf dem Konnektor
- den eHBA G2 und die SMC-B
Der Patient benötigt…
- eine elektronische Gesundheitskarte G2.1 inkl. PIN
- ein ePA-Konto bei seiner Krankenkasse
- (optional) die ePA-App seiner Krankenkasse
Welche Nachweise werden benötigt, um einer Honorarkürzung vorzubeugen und wie erhält man diese?
Mit dem kommenden Quartalsupdate für MEDICAL OFFICE kann unter dem Menüpunkt Hilfe -> Rechtsquellen eine Bestätigung ausgedruckt werden, die belegt, dass alle geforderten ePA Komponenten in der Software integriert sind und zur Verfügung stehen.
Des Weiteren kann die PTV4-Lizenz, wie bereits bei der PTV3-Lizenz, direkt aus dem MEDICAL OFFICE Datenpflegesystem bestellt werden. Im Anschluss wird eine Bestellbestätigung vom DGN versendet, die ebenfalls als Nachweis gegenüber der KV fungiert. Sollte diese Bestellvariante nicht zur Verfügung stehen, wird in MEDICAL OFFICE unter Hilfe -> Rechtsquellen ein entsprechendes Bestellformular hinterlegt.
Sollte noch kein eHBA G2 vorhanden bzw. bestellt worden sein, wird eine Bestellung noch vor dem 01.07.2021 dringend empfohlen. MEDICAL OFFICE Anwender können den Ausweis über https://www.ehba.de/indamed/ bestellen. Es ist ratsam, den Beleg über die Bestellung bis zum Erhalt des eHBA aufzubewahren. Er kann als vorläufiger Nachweis über das Vorhandensein der notwendigen Komponenten anerkannt werden.
Sollten Sie Probleme bei der Bestellung der PTV4-Lizenz oder des eHBAs haben, steht Ihnen Ihr MEDICAL OFFICE Partner hilfreich zur Seite.
Welche Kosten entstehen und welche Förderungen erhält man für die ePA?
Um alle Fachanwendungen der TI, so auch die ePA, im Praxisalltag anwenden zu können, sind einige technische Voraussetzungen notwendig. Diese sind teilweise kostenpflichtig. Die Praxen haben jedoch Anspruch auf die Förderung der Kosten ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie die benötigten Komponenten anwenden können. Dies müssen Praxen gegenüber Ihrer KV ggf. nachweisen.
Die Kosten und Förderung im Detail:
Komponenten | Kosten* | Förderung |
---|---|---|
Stationäres Kartenterminal (ORG 6141) | 665,21 € | 535,00 € (je angefangenen 625 Betriebsstättenfälle) |
Stationäre Kartenterminal (Cherry) | 652,12 € | 535,00 € (je angefangenen 625 Betriebsstättenfälle) |
ePA-Lizenz des Konnektors (secunet) | 400,00 € | 400,00 € |
eHBA G2 (z.B. medisign) | 100,00 € / Jahr Zzgl. 34,00 € einmalig | 11,63 € / Quartal |
SMC-B (z.B. medisign) | 23,25 € / Quartal | 23,25 € / Quartal |
Betriebskosten (PTV3 und PTV4) | 5,95€ / Quartal | 9,00 € / Quartal |
PVS-Anpassung für die ePA (Integrationspauschale) | – | 150,00 € |
Außerdem erhalten Praxen folgende zusätzliche Förderung für die ePA:
- 10,00 € pro sektorenübergreifender Erstbefüllung der ePA (§ 346 Absatz 3 SGB V).
- 1,67 € (GOP 01647) pro Quartal, wenn Daten in der ePA erfasst, verarbeitet oder/und gespeichert werden. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär.
- 0,33 € (GOP 01431) bis zu 4x pro Quartal, wenn in dem Quartal kein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt und keine Videosprechstunde stattgefunden hat, aber mit der ePA gearbeitet wurde. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär.
Was kostet die ePA in MEDICAL OFFICE?
Die Digitalisierung im Gesundheitswesen senkt langfristig die Gesundheits- und Versorgungskosten, erhöht aber gleichzeitig die Aufwände für Entwicklung und Support der neuen digitalen Lösungen. Hiervon sind auch wir betroffen. Obwohl wir einen Teil der zusätzlichen Entwicklungskosten durch Wachstum kompensieren können, kommen wir nicht umhin, die Kosten für Entwicklung und Support an Sie, die Anwender weiter zu geben.
Da die betreffenden Entwicklungen von nahezu alle Anwendern benötigt werden, werden wir diese Funktionalitäten nicht modularisieren, sondern als Basisfunktionen im Programm verankern.
Ab dem 1. Januar 2022 wird es für alle Anwender eine Wartungspreiserhöhung des Grundmoduls MEDICAL OFFICE um 30,00 € zzgl. MwSt. sowie des Moduls Exchange um 20,00 € zzgl. MwSt. geben. Hierzu werden Sie noch persönlich informiert.
Wie funktioniert die ePA in MEDICAL OFFICE?
Hinweis: Um die ePA nutzen zu können, muss die individuelle Bedienoberfläche Dynamic View eingestellt sein. Anschließend steht die ePA und ihre Funktionalitäten im Container-Inhalt Krankenblatt zur Verfügung. Sollte noch keine Umstellung auf Dynamic View erfolgt sein, wenden Sie sich bitte an Ihren MEDICAL OFFICE Partner.
Das ehemalige Krankenblatt in MEDICAL OFFICE bleibt nach wie vor aktiv und kann weiter benutzt werden.
Anzeige der ePA Einträge im Krankenblatt
Mit dem Update 3/2021 gibt es das neue ePA-Icon (blauer Rahmen in der Abbildung) in der Smart-Icon-Leiste, das Ihnen jederzeit den ePA-Status zum aktuellen Patienten anzeigt. ePA-Dokumente werden bei entsprechendem Zugriffsrecht automatisch im MEDICAL OFFICE-Krankenblatt gemäß Ihrem Erstellungsdatum als neue Eintragsart „za“ (za = Dokumentation – elektr. Akte (EPA)) einsortiert (roter Rahmen in der Abbildung).



Hinweis: Filter ohne Einschränkungen der Eintragsart zeigen die neuen „za“-Einträge sofort an. Bei Filtern mit Einschränkungen empfiehlt sich ggf. eine Ergänzung um diese Eintragsart. Zudem können Sie einen neuen Filter anlegen, der ausschließlich die „za“-Einträge anzeigt, für die ausschließliche Darstellung der ePA-Inhalte.
Informationen der Dokumente
Für einen Upload auf bzw. Download aus der ePA, erscheint immer ein Dialogfenster, in dem die relevanten Informationen zum Dokument eingetragen werden können. Neben diesen Daten findet sich rechts zudem eine Vorschau der Datei.


Zugriffserteilung in der Praxis vor Ort
Sollte der Patient die Zugriffsberechtigung nicht über seine Versicherten-App vornehmen, kann dies auch in der Praxissoftware durchgeführt werden. Nach Absprache der Berechtigungsdauer und des Berechtigungsumfangs erfolgt die Bestätigung des Patienten per PIN-Eingabe über das Kartenterminal.
Die ePA-Einträge können in Dynamic View zudem als Karteikartenfilter in einem eigenen Container-Inhalt oder platzsparend als Icon dargestellt werden.
Hinweis: Ausführliche Informationen zur ePA finden Sie in einem HowTo im Forum sowie über die F1-Hilfe in MEDICAL OFFICE.
Kommunikation im Medizinwesen (KIM)
In den vergangenen Wochen und Monaten rückte das Thema KIM immer mehr in den Fokus. Gerade bei den Kassenärztlichen Vereinigungen ist das Thema aktuell. Doch was genau verbirgt sich hinter KIM und was bedeutet es für die Anwender von Praxisverwaltungssoftware.
Was ist „KIM“?
Die Abkürzung KIM steht für Kommunikation im Medizinwesen für Gesundheitsberufe in der Telematikinfrastruktur (TI). Er ist der neue Kommunikationsdienst für Gesundheitsberufe in der Telematikinfrastruktur. Zukünftig sollen mit diesem Dienst Nachrichten und Dateien vertraulich, sicher und verschlüsselt digital zwischen den Teilnehmern der Patientenversorgung im Gesundheitswesen ausgetauscht werden. Alle momentan über KV-Connect/KV-Safenet genutzten Anwendungen wie eArztbrief, eDMP, eKV-Abrechnung, DALE-UV, etc. sollen durch KIM schrittweise ersetzt werden. Neue elektronische Anwendungen wie die eAU oder das eRezept werden zukünftig über KIM nutzbar sein.

Muss KIM genutzt werden?
Es gibt bereits zertifizierte bzw. im Zertifizierungsprozess befindliche Anbieter. Derzeit steht jedoch die Infrastruktur, um KIM im Alltag zu nutzen, noch nicht zur Verfügung. Der erste über KIM nutzbare Anwendungsfall wird der eArztbrief sein. Beim eArztbrief handelt es sich um eine freiwillige Anwendung. Sie können sie nutzen, müssen es aber nicht. Ab dem 15. Februar 2021 ist KIM jedoch die einzige Möglichkeit, den Versand und Empfang von eArztbriefen vergütet zu bekommen.
Die verschobene eAU ist eine Pflichtanwendung, welche Sie nutzen müssen. Durch deren Verschiebung auf Oktober 2021 ist auch die Einrichtung und Nutzung von KIM erst zu diesem Datum zwingend erforderlich.
Was muss getan werden, um KIM nutzen zu können?
Um KIM nutzen zu können, muss Ihre Praxis über einen Konnektor, der an die Telematikinfrastruktur angeschlossen ist, verfügen. Der Konnektor muss den Softwarestand mindestens Version 3.5.2 vorweisen. Dies ist auch die Voraussetzung zur Installation der PTV3-Lizenz, die Sie ebenfalls benötigen. Damit wird der Konnektor zu einem e-Health-Konnektor (PTV3). Dies sollten Sie zeitnah prüfen und gegebenenfalls ein Konnektorupdate über die Weboberfläche des Konnektors oder im Datenpflegesystem von MEDICAL OFFICE durchführen. Im Januar können Sie sich dann für den KIM-Dienst unseres Partners DGN registrieren. Anschließend wird dieser auf Ihrem e-Health-Konnektor freigeschaltet und in MEDICAL OFFICE richten Sie analog zum KV-Connect-Konto Ihr persönliches KIM-E-Mail-Konto ein. Wie dies genau funktioniert, werden wir Ihnen vorab noch mitteilen.
Sie können sich bereits jetzt schon unter https://www.dgn.de/dgn-kim-email-dienst/ eine KIM-Wunsch-E-Mail-Adresse reservieren.
Eine weitere Voraussetzung für den Datenaustausch mit KIM ist der elektronische Heilberufsausweis der Generation 2 (eHBA), um Dokumente rechtsverbindlich digital signieren zu können. Nur digital signierte eArztbriefe werden von der KV vergütet. (Nähere Infos dazu finden Sie unter https://www.kbv.de/html/earztbrief.php). Den eHBA können Sie ab sofort unter anderem bei unserem Partner Medisign unter https://www.ehba.de/indamed/ bestellen.
Kann KIM automatisch genutzt werden?
Nein. Auch wenn Sie bereits an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sind, erfolgt der Anschluss an KIM nicht automatisch. Zur Nutzung von KIM müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Welche technischen Voraussetzungen gelten für die Nutzung von KIM?
Zur Nutzung von KIM gelten alle für das PTV3-Upgrade gültigen Voraussetzungen und
- PVS-Modul für die KIM-Schnittstelle (In MEDICAL OFFICE kostenfrei enthalten)
- KIM-Dienst-Vertrag zur Vergabe einer KIM-Adresse und KIM-Client-Modul
Welche Kosten entstehen?
Die Kosten für den KIM-Dienst des DGN belaufen sich im Quartal auf 23,40 € und entsprechen der Förderung für die Nutzung von KIM von 23,40 € im Quartal.
Welche Förderungen gibt es für KIM und die darüber nutzbaren Fachanwendungen?
Einmalige Einrichtungspauschale für den KIM-Dienst je Vertragspraxis 100,-€. Die Betriebskostenpauschale für den KIM-Dienst beträgt pro Quartal 23,40€. Die Förderung der Nutzung des eArztbriefes pro versendetem Brief beträgt 0,28€ und pro empfangenem Brief 0,27€, maximal jedoch je Arzt und Quartal 23,40€ (versendete Briefe werden für die kommenden drei Jahre zusätzlich mit einem EBM-Punkt (10,99 Cent) gefördert).
Konnektorupgrade auf Version PTV3
Bereits am 17. August 2020 erhielt der secunet Konnektor mit der Softwareversion „eHealth“ die Zulassung für den Wirkbetrieb in der Telematikinfrastruktur.
Was bedeutet das Upgrade auf PTV3?
Mit den bisherigen Konnektoren war lediglich das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) möglich. Um künftig medizinische Anwendungen und die sichere elektronische Kommunikation nutzen zu können, braucht der Konnektor ein Software-Update auf den sogenannten E-Health-Konnektor. Mit den neuen Funktionen wird der Patient nun direkt in den Prozess eingebunden. Er selbst kann entscheiden, ob medizinische Daten auf seine eGK geschrieben werden sollen.
Was bedeuten die einzelnen neuen Fachanwendungen des PTV3 Upgrades?
Notfalldatenmanagement (NFDM)
Beim NFDM kann eine Vielzahl von Notfalldaten (z.B. Notfallkontakt, Ablageort der Patientenverfügung und Vollmachten, chronische Erkrankungen oder Dauermedikamente) auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert und später auch aktualisiert werden. In einem medizinischen Notfall können so die wichtigen notfallrelevanten Informationen direkt von der eGK abgerufen werden.
Elektronischer Medikationsplan (eMP)
Der elektronische Medikationsplan ist die Weiterentwicklung des bereits im Oktober 2016 eingeführten bundeseinheitlichen Medikationsplans (BMP). Mit dem eMP wird der Medikationsplan nicht mehr nur auf Papier ausgedruckt, sondern auch auf der eGK digital gespeichert. Ärzte und Apotheker können so jederzeit die Medikamente des Patienten einsehen und entsprechende neue Verordnungen vornehmen. Sie sind zur Aktualisierung der Daten verpflichtet, sodass der eMP immer aktuell ist.
Wann können die einzelnen Fachanwendungen genutzt werden?
Notfalldatenmanagement (NFDM) und elektronischer Medikationsplan (eMP)
Alle MEDICAL OFFICE – Anwender können bereits seit Oktober die neuen Telematikinfrastruktur – Anwendungen NFDM und eMP nutzen, insofern Sie über einen „e-Health-Konnektor“ verfügen und das kostenpflichtige Konnektorzusatzmodul für NFDM und eMP lizenziert haben. Der Secunet-Konnektor wird mit dem Firmware-Update auf Version 3.5.2 zum e-Health-Konnektor. Falls Sie es noch nicht getan haben, führen Sie bitte zeitnah über das Datenpflegesystem von MEDICAL OFFICE oder die Weboberfläche des Konnektors ein Firmware-Update auf die neue Softwareversion durch. Als nächsten Schritt bestellen Sie bitte die kostenpflichtige PTV3 Konnektorlizenz im Datenpflegesystem unter MENÜ –> ARBEITSPLATZ –> KARTENLESER oder –> SYSTEM–> ABRECHNER. Des Weiteren bestellen Sie bitte den elektronischen Heilberufsausweis der Generation 2 (z.B. unter https://www.ehba.de/indamed/), da dieser für das Schreiben z. B. der Notfalldaten (NFDM) auf der Gesundheitskarte benötigt wird.
Welche technischen Voraussetzungen gelten für PTV3?
Zur Nutzung von den PTV3 Funktionen gelten folgende technische Voraussetzungen:
- E-Health-Konnektor (Konnektor mit aktuellem Upgrade)
- kostenpflichtige PTV 3-Lizenz
- SMC-B (falls noch nicht vorhanden)
- stationäres Kartenterminal
- eHBA G2 für die qualifizierte elektronische Signatur
- PVS-Modul für NFDM / eMP (In MEDICAL OFFICE kostenfrei enthalten)
Welche Erstattungspauschalen erhält man im Zusammenhang mit PTV3?
Die Praxen haben Anspruch auf die Erstattung der Kosten ab dem Zeitpunkt, zu dem sie die benötigten Komponenten für NFDM und/oder eMP anwenden können. Dies müssen Praxen gegenüber Ihrer KV ggf. nachweisen. Erstattungen im Detail:
- Upgrade des Konnektors auf PTV3 530,00 €
- Ein weiteres Kartenterminal (je angefangene 625 Betriebsstättenfälle) 535,00 €
- Betriebskostenpauschale im Quartal 4,50 €
- Für den eHBA G2 im Quartal 11,63 €
Wir empfehlen Ihnen, wie folgt vorzugehen:
- Prüfen Sie Ihre Konnektorversion und führen Sie gegebenenfalls ein Firmware-Update durch.
(sofort) - Bestellen Sie den elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) unter https://www.ehba.de/indamed/.
(zeitnah, Lieferzeit von ca. 6 Wochen beachten) - Bestellen Sie die PTV3 Konnektorlizenz für NFDM/eMP und die PTV4 Konnektorlizenz für ePA
(zeitnah im Datenpflegesystem von MEDICAL OFFICE) - Reservieren Sie sich Ihre KIM-Wunsch-E-Mail-Adresse. (zeitnah im Datenpflegesystem von MEDICAL OFFICE)
- Bestellen Sie den DGN-KIM-Dienst im Datenpflegesystem von MEDICAL OFFICE
- Richten Sie das KIM-E-Mail-Postfach in MEDICAL OFFICE ein.
(selbst nach Anleitung oder per Dienstleistung durch Ihren Servicepartner)
Gewusst wie!
Damit Sie jedoch nicht nur wissen, welche zusätzlichen Geräte, Ausweise und technischen Einstellungen Sie benötigen, sondern auch wie Sie diese bestellen und in Ihrer Praxis einrichten / freischalten, gibt es im Anwenderforum eine Vielzahl hilfreicher HowTo’s rund um diese Thematik.
Derzeit stehen folgende ausführliche HowTo’s zur Verfügung:
- Der Weg zu den E-Health-Anwendungen der Telematikinfrastruktur – inklusive FAQ
- Elektronische Patientenakte (ePA) in MEDICAL OFFICE
- KIM Einrichtung – DGN KIM Registrierung
- Konnektor Update durchführen
- Konnektor – Fachanwendungen Notfalldatenmanagement (NFDM) und eMedikationsplan (eMP) [PTV3]
- Pin Änderung eHBA G2
Weitere HowTo’s (unter Lexikon > How to) zu den unterschiedlichsten Themen, auch viele informative Diskussionen zu aktuellen Themen aus dem Gesundheitswesen und Informationen rund um MEDICAL OFFICE finden Sie im Anwenderforum. Sollten Sie noch kein Nutzer sein, melden Sie sich jetzt kostenfrei an und profitieren Sie von der großen Community aus MEDICAL OFFICE Anwendern, Partnern und Moderatoren von INDAMED.